Notbetreuung in unseren Kindertagesstätten Straßenhaus und Oberhonnefeld Stand: 27.03.2020

Für die Notbetreuung ist Folgendes zwingend zu beachten:

  • glaubhafte Darlegung der Eltern/Erziehungsberechtigten, dass sie einen wichtigen Beruf zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung ausüben und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit im engsten sozialen Umfeld zur Verfügung steht.
  • Vorlage der Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigen
  • Vorlage der Erklärung der Arbeitgeber von beiden Erziehungsberechtigten

Erklärung der Erziehungsberechtigten

Erklärung des Arbeitgebers

Elterninfo Coronavirus